Aufnahme
Aufnahmeverfahren
Voraussetzung für die Aufnahme in die Werkstatt ist, dass spätestens nach Absolvierung des Berufsbildungsbereiches in unserem Haus wenigstens ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbracht werden kann.
Ausschlusskriterien sind eine erhebliche Selbst- und Fremdgefährdung. Ein weiteres Ausschlusskriterium ist, wenn die erforderliche Betreuung und Pflege bzw. sonstige Umstände eine Teilnahme an den Maßnahmen des Berufsbildungsbereiches oder eine betrieblich verwertbare Arbeitsleistung dauerhaft nicht zulassen.
Menschen mit Behinderungen, welche die Voraussetzungen für eine Beschäftigung im Werkstattbereich nicht erfüllen, können im Förder- und Betreuungsbereich, welcher der Werkstatt angegliedert ist, betreut und gefördert werden. So können sie wieder zu einem geregelten Tagesablauf finden.
Weg in die WEK
Die WEK nimmt in der Regel Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen auf.
Die Aufnahme in die WEK erfolgt in Abstimmung mit den Kostenträgern.
Dies ist für den Berufsbildungsbereich (Ersteintritt in die Werkstatt) normalerweise die Arbeitsagentur bzw. die Rentenversicherung (normalerweise bei Personen, welche bereits auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt waren oder bereits eine Rente beziehen).
Zur Aufnahme in den Berufsbildungsbereich muss bei der Arbeitsagentur (Reha-Team), oder bei der Rentenversicherung ein Antrag gestellt werden. Es findet ein Beratungsgespräch statt und bei Bedarf werden zur Entscheidungsfindung weitere Fachdienste (z.B. Amtsarzt) eingeschaltet.
Der Rehaberater stellt dann den Kontakt zur WEK her.
Bei offensichtlicher Werkstattunfähigkeit und Aufnahmewunsch in den Förder- und Betreuungsbereich ist ein Antrag beim Landratsamt, Abteilung Eingliederungshilfe, zu stellen.
Damit sich der Interessent ein Bild von der WEK machen und ein gegenseitiges Kennenlernen stattfinden kann, bietet die WEK ein unverbindliches Informationsgespräch an.
Bitte bringen Sie dazu möglichst einen Lebenslauf, Zeugnisse sowie Arztberichte bzw. Gutachten über die Art der Behinderung zur Unterstützung einer ersten Einschätzung der Fähigkeiten und Möglichkeiten der Eingliederung in die verschiedenen Bereiche der WEK mit.